Kurse in Ihrem Betrieb
Ab zwölf Teilnehmenden bieten wir Kurse in Ihren Räumen an. Voraussetzung ist ein geeigneter Kursraum entsprechend den Anforderungen der DGUV. Anfahrt und organisatorische Details vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Für Betriebe
Ab zwölf Teilnehmenden führen wir Aus- und Fortbildungen als Inhouse-Kurs bei Ihnen vor Ort durch.
Inhouse-Kurs anfragenAb zwölf Teilnehmenden bieten wir Kurse in Ihren Räumen an. Voraussetzung ist ein geeigneter Kursraum entsprechend den Anforderungen der DGUV. Anfahrt und organisatorische Details vereinbaren wir vorab mit Ihnen.
Die Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen trägt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger. Dafür ist ein gesondertes Abrechnungsformular erforderlich. Ausgeschlossen sind im Normalfall unter anderem Schüler und Praktikanten.
Der Kursinhalt richtet sich nach DGUV Grundsatz 304-001 und umfasst 405 Minuten Unterricht zuzüglich vorgeschriebener Pausen. Verpflegung und zusätzlich angebotene Produkte sind nicht Bestandteil der Kursleistung.
Nach erfolgreicher Ausbildung gilt die Person als betrieblicher Ersthelfer. Damit die Qualifikation erhalten bleibt, ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung erforderlich.
Wichtig für die BG-Abrechnung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist und welche Unterlagen erforderlich sind.